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Grußwort Fachtag Femizide am 18. November 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

jedes Jahr vor dem 25. November, dem Interantionalen Gedenktag Nein zu Gewalt gegen Frauen, werden die Polizeistatisiken herausgegeben. Jedes Jahr gibt es dann wieder die traurige Gewissheit, dass Gewalt gegen Frauen keine verschwindend kleine Größe ist. In der kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt im Berichtsjahr 2019 vom Bundeskriminalamt heißt es vielmehr, "dass das Phänomen in Deutschland in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat". 2019 waren es bundesweit konkret 301 Frauen, die Opfer von Mord und Totschlag wurden. 117 Frauen starben.

Hinter jeder Zahl steht ein Einzelschicksal. Aber geht auch jede Tat auf einen nur individuell zu erklärenden Hintergrund zurück?

Die Bundesstatitstik kann nur auswerten, was von den Bundesländern zugearbeitet wird. Jedes Bundesland hat bisher eine eigene Definition des Begriffs Häusliche Gewalt. Es dürfte daher sehr unerschiedlich sein, welche Vorfälle wie in die Statistiken aufgenommen werden. Immerhin soll auf Beschluss der Innenministerkonferenz vom Sommer dieses Jahres eine bundeseinheitliche Begriffsdefinition bis zum Frühjahr nächsten Jahres gefunden werden. Die 2017 ratifizierte Istanbul Konvention weist hier den Weg und muss Grundlage aller Überlegungen sein. 

Ich möchte mich auch im Namen von Ministerin Ursula Nonnemacher herzlich für die Initiative zu dem Fachtag Femizide, die der Arbeitskreis "Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder Brandenburg an der Havel" initiiert und organisiert hat, bedanken. Es ist wichtig, dass das Thema in die Öffentlichkeit getragen wird. Gewalt gegen Frauen darf nicht tabuisiert oder klein geredet werden.

Ein herzlichen Dank an dieser Stelle auch an die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. Sie haben täglich mit den Schicksalen zu tun und leisten neben der Beratung wertvolle Präventionsarbeit.

Allen, die in dem Bereich "Häusliche Gewalt" tätig sind, wünsche ich weiterhin viel Kraft und dem Fachtag wertvolle Erkenntnisse, die in den Diskussionsprozess zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Land Brandenburg einfließen sollten.

Manuela Dörnenburg
Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern