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Dresdner Standpunkte

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!
So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(Artikel 3 Absatz 3 Satz 2).

Nach der Bundestagswahl am 26. September wird es eine neue Regierung geben. Die Regierung besteht aus mehreren Parteien. Bevor die Parteien zusammen regieren, einigen sie sich wie. Sie machen dafür einen Vertrag. Darin sollen auch wichtige Dinge für Menschen mit Beeinträchtigungen stehen.

In jedem Bundesland vertritt eine Person die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Auch in der Bundesregierung ist das so. Diese Personen nennt man: Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern fordern diese Dinge:

Die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in dem Vertrag berücksichtigt werden. Die Parteien müssen sie bei allen politischen Themen beachten. Nur so wird die UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten.

Wir alle stehen vor großen Herausforderungen:

  • die Corona-Pandemie muss enden,
  • das Klima ändert sich,
  • das Leben wird immer digitaler und
  • die Wirtschaft hängt weltweit zusammen.

Diese Herausforderungen sind auch eine Chance für mehr Inklusion. Immer wenn man etwas neu macht, kann man Inklusion beachten.

Die Beauftragten fordern diese Dinge im Vertrag für die neue Regierung:

I.    Barrierefreiheit in allen Bereichen

1.   Private Unternehmen müssen barrierefrei sein

Seit dem 20. Mai 2021 gibt es das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit. Dadurch soll unsere Gesellschaft für alle Menschen modern gestaltet werden. Das ist aber nur der erste Schritt.

Das fordern die Beauftragten:

  • Es gibt eine Übergangszeit. Erst nach dieser Zeit muss alles barrierefrei sein. Diese Übergangszeit soll nur 5 Jahre sein.
  • Mehr Regeln zur Barrierefreiheit der baulichen Umgebung sollen Gesetze werden.
  • Barrierefreiheit in Unternehmen soll überprüft werden. Wenn Unternehmen Rechte auf Barrierefreiheit nicht einhalten, sollen sie bestraft werden.
  • Es soll ein neues Förderprogramm für Barrierefreiheit geben. Das Programm soll dazu beitragen, dass alle Menschen selbstbestimmt leben können.
  • Die deutsche Regierung soll sich für mehr Barrierefreiheit in Europa einsetzen. Das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit soll verbessert werden.

2.   Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe

Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum fehlt in ganz Deutschland.
Besonders schlimm ist es in großen Städten.

Das fordern die Beauftragten:

  • Die neue Regierung soll mehr Geld für barrierefreie Wohnungen bereitstellen. Es soll 3-mal so viel Geld für Förderprogramme geben. Ein Förderprogramm heißt „Altersgerecht umbauen“.
  • Die neue Regierung soll bezahlbaren Wohnraum fördern. Es soll Regeln für Barrierefreiheit geben, die für alle gelten.

Die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen sollen beachtet werden. Alle Menschen sollen am sozialen Leben teilnehmen können. Dabei sollen die Kosten keine Rolle spielen. Die Kostenträger sollen so viel bezahlen werden, wie gebraucht wird.

Das fordern die Beauftragten:

Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sind durch Gesetze geregelt. Sie stehen im Sozialgesetzbuch. Die Gesetze sollen verbessert werden. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Leistungen bekommen, die sie brauchen.

3.   Inklusion stärken

Alle Menschen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Dafür gibt es in Deutschland das Bundesteilhabegesetz. Dieses Gesetz soll verbessert werden. Es muss zur UN-BRK passen.

Das fordern die Beauftragten:

  • Das Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen soll selbstbestimmter werden. Sie sollen selbst entscheiden, wie sie wohnen oder wie sie gepflegt werden. Dafür müssen sich die Gesetze verbessern.
  • Wünsche von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Teilhabe müssen erfüllt werden. Sie sollen selbst entscheiden dürfen.
  • Menschen mit Beeinträchtigungen sollen nicht in Einrichtungen leben müssen.
  • Einkommen und Vermögen sollen für Leistungen zur Teilhabe nicht angerechnet werden.
  • Alle Bundesländer sollen bis Ende 2022 das Bundesteilhabegesetz vollständig anwenden.
  • Menschen mit Behinderungen sollen gesellschaftlich, sozial und politisch beteiligt sein. Dafür soll die neue Regierung Geld bereitstellen.
  • In der UN-BRK ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen geregelt. Es darf keine Sonderwelten für Menschen mit Beeinträchtigungen geben. Das bedeutet, niemand soll in einer Einrichtung leben müssen. Es heißt auch, alle Menschen sollen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt haben. Dafür muss sich der Staat einsetzen.

4.   Barrierefreien Verkehr ausbauen

Jeder Mensch soll umweltfreundlich reisen können. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen Verkehrsmittel leicht nutzen können. Also müssen bei der Eisenbahn die Bahnsteige und auch die Züge barrierefrei sein. Dafür ist die neue Regierung verantwortlich, denn die deutsche Eisenbahn gehört auch dem Staat.

Das fordern die Beauftragten:

  • Es soll zusätzliches Geld für kleine und mittlere Bahnhöfe geben. Sie sollen barrierefrei ausgebaut werden. So können alle Menschen mit der Bahn reisen.
  • Die Bahn soll auch wieder auf stillgelegten Strecken fahren. Diese Strecken müssen dann auch barrierefrei werden.
  • Alle Bahnhöfe sollen bis 2030 barrierefrei sein. Dafür soll die neue Regierung das benötigte Geld bereitstellen.

5.   Digitale Angebote barrierefrei machen

Für Menschen mit Beeinträchtigungen können digitale Angebote hilfreich sein. Es gibt aber auch die Gefahr von Diskriminierung und Ungleichheit. Digitale und soziale Teilhabe sollen selbstverständlich sein. Alle digitalen Angebote müssen barrierefrei sein. Die neue Regierung soll dafür ein Vorbild sein.

Das fordern die Beauftragten:

  • Alle Menschen sollen Ämter und Behörden digital erreichen können. Das ist in einem Gesetz geregelt. Dieses Gesetz heißt Online-Zugangs-Gesetz.
  • Die Regelungen für digitale Barrierefreiheit sollen auch für private Unternehmen gelten.
  • Alle Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ein schnelles Internet nutzen können. Das gilt auch für Menschen in Einrichtungen. Alle sollen lernen können, wie Computer und Smartphones benutzt werden.
  • Wer technische Hilfsmittel braucht, soll sie leichter bekommen.
  • Unternehmen können für Entscheidungen Computer-Programme nutzen. Diese Programme entscheiden dann zum Beispiel, wer einen Kredit bekommen kann. Es soll klare Regeln für den Einsatz von solchen Programmen geben. Niemand darf diskriminiert werden.

II.    Inklusion im Bereich Gesundheit

Menschen mit Beeinträchtigungen müssen Zugang zu allen Bereichen der Gesundheit haben. Dieser Zugang muss gleichberechtigt und barrierefrei sein. Das gilt:

  • beim Arztbesuch oder Zahnarztbesuch,
  • im Krankenhaus oder bei einer Kur,
  • bei Maßnahmen, um nicht krank zu werden sowie
  • für Heilmittel, Hilfsmittel und Therapien.

Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen oft mehr Behandlungen als andere. Das muss beachtet werden. Es fehlen Angebote speziell für Menschen mit Beeinträchtigungen. Informationen müssen auch leicht verständlich und in Gebärdensprache vorhanden sein.

Das fordern die Beauftragten:

  • Alle Arztpraxen und Therapiepraxen sollen bis 2030 barrierefrei sein. Neue Praxen werden nur barrierefrei zugelassen. Schon vorhandene Praxen sollen umgebaut werden oder müssen umziehen. Dafür gibt es eine angemessene Frist.
  • Medizinische Maßnahmen müssen für Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt zugänglich sein.

III.    Den Arbeitsmarkt inklusiv gestalten

Ein eigenes Einkommen gehört zu einem selbstbestimmten Leben. Viele Menschen mit einer Beeinträchtigung haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dadurch sind viele Betroffene arbeitslos und bleiben es.

Das fordern die Beauftragten:

  • Unternehmen müssen Geld bezahlen, wenn sie zu wenig Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen. Das nennt man Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe soll deutlich steigen.
  • Wenn Unternehmen niemanden mit Beeinträchtigungen einstellen, sollen sie ebenfalls mehr bezahlen.
  • Bei öffentlichen Einrichtungen sollen Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten können. Von 100 Menschen sollen mindestens 6 Menschen mit Beeinträchtigungen sein.
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen sich zu einem inklusiven Arbeitsmarkt verändern. Dafür soll es mehr Geld für Ausbildung und Arbeit geben. Menschen die in den Werkstätten arbeiten, sollen gerecht bezahlt werden.

IV.    Das Völkerrecht einhalten

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit unterzeichnet. Damit verpflichtet sich Deutschland zur Inklusion.

Das fordern die Beauftragten:

  • Es gibt einen Bericht, wie die UN-BRK in Deutschland umgesetzt wird. Darin stehen Vorschläge für Verbesserungen. Diese Vorschläge sollen angenommen werden. Dabei können die Länder und auch alle Menschen helfen.
  • Deutschland hat einen Plan, wie es die UN-BRK umsetzen und einhalten wird. Dieser Plan heißt Nationaler Aktionsplan (NAP 2.0). Der Plan soll neu geschrieben werden. Dabei sollen auch Menschen mit Beeinträchtigungen mitmachen.
  • Deutschland gehört zu einer Organisation, die ärmeren Ländern hilft. Alle Länder sollen sich wirtschaftlich entwickeln, so dass kein Mensch in Armut leben muss. Die Organisation soll bei ihrer Arbeit auf Inklusion achten. Denn auch in armen Ländern sollen Menschen mit Beeinträchtigungen selbstbestimmt leben können.
  • Auch Menschen mit Beeinträchtigungen können einen Freiwilligen-Dienst übernehmen. In Deutschland gibt es vier Arten des Freiwilligen-Dienstes:
  • ¾ ein freiwilliges soziales Jahr,
  • ¾ ein freiwilliges ökologisches Jahr,
  • ¾ den Bundes-Freiwilligen-Dienst und
  • ¾ Freiwilligen-Dienst im Ausland.

Machen Menschen mit Beeinträchtigungen einen Freiwilligen-Dienst, sollen die Mehrkosten bezahlt werden.

  • Schulen sollen inklusiv werden. Das bedeutet, alle Kinder besuchen gemeinsam eine Schule. Dafür müssen die Bundesländer mehr Geld vom Staat bekommen.
  • Es soll einen Behindertenausweis geben, der in ganz Europa gilt.
  • Menschen mit Beeinträchtigungen sollen selbst bestimmen, wie sie wohnen wollen. Einrichtungen wie Wohnheime sollen weniger werden. Wenn Menschen in Einrichtungen wohnen, müssen sie vor Gewalt geschützt werden.
  • Niemand darf diskriminiert werden. Menschen in Deutschland und Europa sollen besser davor geschützt werden.
  • Eine Art einer Beeinträchtigung ist Autismus. Deutschland muss einen Plan machen, um das Leben von Menschen mit Autismus zu verbessern.

Die Beauftragten sind am 14. und 15. Oktober 2021 in Dresden zusammengekommen. Dabei haben sie diese Forderungen aufgeschrieben. Alle Beauftragten sind mit diesen Forderungen einverstanden.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!
So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(Artikel 3 Absatz 3 Satz 2).

Nach der Bundestagswahl am 26. September wird es eine neue Regierung geben. Die Regierung besteht aus mehreren Parteien. Bevor die Parteien zusammen regieren, einigen sie sich wie. Sie machen dafür einen Vertrag. Darin sollen auch wichtige Dinge für Menschen mit Beeinträchtigungen stehen.

In jedem Bundesland vertritt eine Person die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Auch in der Bundesregierung ist das so. Diese Personen nennt man: Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern fordern diese Dinge:

Die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in dem Vertrag berücksichtigt werden. Die Parteien müssen sie bei allen politischen Themen beachten. Nur so wird die UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten.

Wir alle stehen vor großen Herausforderungen:

  • die Corona-Pandemie muss enden,
  • das Klima ändert sich,
  • das Leben wird immer digitaler und
  • die Wirtschaft hängt weltweit zusammen.

Diese Herausforderungen sind auch eine Chance für mehr Inklusion. Immer wenn man etwas neu macht, kann man Inklusion beachten.

Die Beauftragten fordern diese Dinge im Vertrag für die neue Regierung:

I.    Barrierefreiheit in allen Bereichen

1.   Private Unternehmen müssen barrierefrei sein

Seit dem 20. Mai 2021 gibt es das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit. Dadurch soll unsere Gesellschaft für alle Menschen modern gestaltet werden. Das ist aber nur der erste Schritt.

Das fordern die Beauftragten:

  • Es gibt eine Übergangszeit. Erst nach dieser Zeit muss alles barrierefrei sein. Diese Übergangszeit soll nur 5 Jahre sein.
  • Mehr Regeln zur Barrierefreiheit der baulichen Umgebung sollen Gesetze werden.
  • Barrierefreiheit in Unternehmen soll überprüft werden. Wenn Unternehmen Rechte auf Barrierefreiheit nicht einhalten, sollen sie bestraft werden.
  • Es soll ein neues Förderprogramm für Barrierefreiheit geben. Das Programm soll dazu beitragen, dass alle Menschen selbstbestimmt leben können.
  • Die deutsche Regierung soll sich für mehr Barrierefreiheit in Europa einsetzen. Das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit soll verbessert werden.

2.   Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe

Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum fehlt in ganz Deutschland.
Besonders schlimm ist es in großen Städten.

Das fordern die Beauftragten:

  • Die neue Regierung soll mehr Geld für barrierefreie Wohnungen bereitstellen. Es soll 3-mal so viel Geld für Förderprogramme geben. Ein Förderprogramm heißt „Altersgerecht umbauen“.
  • Die neue Regierung soll bezahlbaren Wohnraum fördern. Es soll Regeln für Barrierefreiheit geben, die für alle gelten.

Die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen sollen beachtet werden. Alle Menschen sollen am sozialen Leben teilnehmen können. Dabei sollen die Kosten keine Rolle spielen. Die Kostenträger sollen so viel bezahlen werden, wie gebraucht wird.

Das fordern die Beauftragten:

Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sind durch Gesetze geregelt. Sie stehen im Sozialgesetzbuch. Die Gesetze sollen verbessert werden. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Leistungen bekommen, die sie brauchen.

3.   Inklusion stärken

Alle Menschen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben. Dafür gibt es in Deutschland das Bundesteilhabegesetz. Dieses Gesetz soll verbessert werden. Es muss zur UN-BRK passen.

Das fordern die Beauftragten:

  • Das Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen soll selbstbestimmter werden. Sie sollen selbst entscheiden, wie sie wohnen oder wie sie gepflegt werden. Dafür müssen sich die Gesetze verbessern.
  • Wünsche von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Teilhabe müssen erfüllt werden. Sie sollen selbst entscheiden dürfen.
  • Menschen mit Beeinträchtigungen sollen nicht in Einrichtungen leben müssen.
  • Einkommen und Vermögen sollen für Leistungen zur Teilhabe nicht angerechnet werden.
  • Alle Bundesländer sollen bis Ende 2022 das Bundesteilhabegesetz vollständig anwenden.
  • Menschen mit Behinderungen sollen gesellschaftlich, sozial und politisch beteiligt sein. Dafür soll die neue Regierung Geld bereitstellen.
  • In der UN-BRK ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen geregelt. Es darf keine Sonderwelten für Menschen mit Beeinträchtigungen geben. Das bedeutet, niemand soll in einer Einrichtung leben müssen. Es heißt auch, alle Menschen sollen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt haben. Dafür muss sich der Staat einsetzen.

4.   Barrierefreien Verkehr ausbauen

Jeder Mensch soll umweltfreundlich reisen können. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen Verkehrsmittel leicht nutzen können. Also müssen bei der Eisenbahn die Bahnsteige und auch die Züge barrierefrei sein. Dafür ist die neue Regierung verantwortlich, denn die deutsche Eisenbahn gehört auch dem Staat.

Das fordern die Beauftragten:

  • Es soll zusätzliches Geld für kleine und mittlere Bahnhöfe geben. Sie sollen barrierefrei ausgebaut werden. So können alle Menschen mit der Bahn reisen.
  • Die Bahn soll auch wieder auf stillgelegten Strecken fahren. Diese Strecken müssen dann auch barrierefrei werden.
  • Alle Bahnhöfe sollen bis 2030 barrierefrei sein. Dafür soll die neue Regierung das benötigte Geld bereitstellen.

5.   Digitale Angebote barrierefrei machen

Für Menschen mit Beeinträchtigungen können digitale Angebote hilfreich sein. Es gibt aber auch die Gefahr von Diskriminierung und Ungleichheit. Digitale und soziale Teilhabe sollen selbstverständlich sein. Alle digitalen Angebote müssen barrierefrei sein. Die neue Regierung soll dafür ein Vorbild sein.

Das fordern die Beauftragten:

  • Alle Menschen sollen Ämter und Behörden digital erreichen können. Das ist in einem Gesetz geregelt. Dieses Gesetz heißt Online-Zugangs-Gesetz.
  • Die Regelungen für digitale Barrierefreiheit sollen auch für private Unternehmen gelten.
  • Alle Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ein schnelles Internet nutzen können. Das gilt auch für Menschen in Einrichtungen. Alle sollen lernen können, wie Computer und Smartphones benutzt werden.
  • Wer technische Hilfsmittel braucht, soll sie leichter bekommen.
  • Unternehmen können für Entscheidungen Computer-Programme nutzen. Diese Programme entscheiden dann zum Beispiel, wer einen Kredit bekommen kann. Es soll klare Regeln für den Einsatz von solchen Programmen geben. Niemand darf diskriminiert werden.

II.    Inklusion im Bereich Gesundheit

Menschen mit Beeinträchtigungen müssen Zugang zu allen Bereichen der Gesundheit haben. Dieser Zugang muss gleichberechtigt und barrierefrei sein. Das gilt:

  • beim Arztbesuch oder Zahnarztbesuch,
  • im Krankenhaus oder bei einer Kur,
  • bei Maßnahmen, um nicht krank zu werden sowie
  • für Heilmittel, Hilfsmittel und Therapien.

Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen oft mehr Behandlungen als andere. Das muss beachtet werden. Es fehlen Angebote speziell für Menschen mit Beeinträchtigungen. Informationen müssen auch leicht verständlich und in Gebärdensprache vorhanden sein.

Das fordern die Beauftragten:

  • Alle Arztpraxen und Therapiepraxen sollen bis 2030 barrierefrei sein. Neue Praxen werden nur barrierefrei zugelassen. Schon vorhandene Praxen sollen umgebaut werden oder müssen umziehen. Dafür gibt es eine angemessene Frist.
  • Medizinische Maßnahmen müssen für Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt zugänglich sein.

III.    Den Arbeitsmarkt inklusiv gestalten

Ein eigenes Einkommen gehört zu einem selbstbestimmten Leben. Viele Menschen mit einer Beeinträchtigung haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dadurch sind viele Betroffene arbeitslos und bleiben es.

Das fordern die Beauftragten:

  • Unternehmen müssen Geld bezahlen, wenn sie zu wenig Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen. Das nennt man Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe soll deutlich steigen.
  • Wenn Unternehmen niemanden mit Beeinträchtigungen einstellen, sollen sie ebenfalls mehr bezahlen.
  • Bei öffentlichen Einrichtungen sollen Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten können. Von 100 Menschen sollen mindestens 6 Menschen mit Beeinträchtigungen sein.
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen sich zu einem inklusiven Arbeitsmarkt verändern. Dafür soll es mehr Geld für Ausbildung und Arbeit geben. Menschen die in den Werkstätten arbeiten, sollen gerecht bezahlt werden.

IV.    Das Völkerrecht einhalten

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit unterzeichnet. Damit verpflichtet sich Deutschland zur Inklusion.

Das fordern die Beauftragten:

  • Es gibt einen Bericht, wie die UN-BRK in Deutschland umgesetzt wird. Darin stehen Vorschläge für Verbesserungen. Diese Vorschläge sollen angenommen werden. Dabei können die Länder und auch alle Menschen helfen.
  • Deutschland hat einen Plan, wie es die UN-BRK umsetzen und einhalten wird. Dieser Plan heißt Nationaler Aktionsplan (NAP 2.0). Der Plan soll neu geschrieben werden. Dabei sollen auch Menschen mit Beeinträchtigungen mitmachen.
  • Deutschland gehört zu einer Organisation, die ärmeren Ländern hilft. Alle Länder sollen sich wirtschaftlich entwickeln, so dass kein Mensch in Armut leben muss. Die Organisation soll bei ihrer Arbeit auf Inklusion achten. Denn auch in armen Ländern sollen Menschen mit Beeinträchtigungen selbstbestimmt leben können.
  • Auch Menschen mit Beeinträchtigungen können einen Freiwilligen-Dienst übernehmen. In Deutschland gibt es vier Arten des Freiwilligen-Dienstes:
  • ¾ ein freiwilliges soziales Jahr,
  • ¾ ein freiwilliges ökologisches Jahr,
  • ¾ den Bundes-Freiwilligen-Dienst und
  • ¾ Freiwilligen-Dienst im Ausland.

Machen Menschen mit Beeinträchtigungen einen Freiwilligen-Dienst, sollen die Mehrkosten bezahlt werden.

  • Schulen sollen inklusiv werden. Das bedeutet, alle Kinder besuchen gemeinsam eine Schule. Dafür müssen die Bundesländer mehr Geld vom Staat bekommen.
  • Es soll einen Behindertenausweis geben, der in ganz Europa gilt.
  • Menschen mit Beeinträchtigungen sollen selbst bestimmen, wie sie wohnen wollen. Einrichtungen wie Wohnheime sollen weniger werden. Wenn Menschen in Einrichtungen wohnen, müssen sie vor Gewalt geschützt werden.
  • Niemand darf diskriminiert werden. Menschen in Deutschland und Europa sollen besser davor geschützt werden.
  • Eine Art einer Beeinträchtigung ist Autismus. Deutschland muss einen Plan machen, um das Leben von Menschen mit Autismus zu verbessern.

Die Beauftragten sind am 14. und 15. Oktober 2021 in Dresden zusammengekommen. Dabei haben sie diese Forderungen aufgeschrieben. Alle Beauftragten sind mit diesen Forderungen einverstanden.

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